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Freiwilligenarbeit ++Praktikum

Kindergeld während des Auslandsaufenthaltes

Für wen das Kindergeld während des Auslandsaufenthaltes weiter gezahlt wird, ist abhängig von der Entscheidung des Sachbearbeiters der Familienkasse. Jedoch gibt es durchaus Richtlinien, nach denen du dich richten kannst, um dir den Anspruch zu gewähren.

Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht:

Für Kinder von 18 bis 25, die sich in Ausbildung befinden, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden. Auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf der Zeitraum nicht länger als vier Monate dauern. Ebenfalls kann ein Anspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr im Ausland bestehen.

Wenn du nun planst, genau in dieser Zeit oder während des Studiums ein Praktikum, Freiwilligenarbeit oder einen Sprachkurs im Ausland zu absolvieren, solltest du folgende Punkte beachten, um dir die Chance auf Weiterzahlung zu gewährleisten:

(1) Beim Aufenthalt sollten Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufes notwendig sind.

Alle Nachweise, die dies bestätigen können, könnten also für die Weiterzahlung hilfreich sein. Dies sind insbesondere Praktikumsbestätigungen, abgelegte Sprachstunden und erworbene Sprachzertifikate. Die besten Chancen bestehen also für

Sprachreisen, die als Vorbereitung für das Studium oder den Beruf dienen. Der Umfang sollte mind. 10 Stunden betragen.


Auslandspraktika, die vom Studium vorausgesetzt werden.


Freiwilligenprojekte, wenn der Erwerb der sozialen Fähigkeiten Voraussetzungen für das kommende Studium oder den angehenden Beruf sind.


Freiwilligenprojekte, wenn der Erwerb einer neuen Sprache zentraler Studieninhalt ist. Fordere hier bitte noch vor Ort die erworbenen Zertifikate oder die Bestätigung der abgeleisteten Stunden ein.

(2) Wichtig bei einem Praktikum, Freiwilligenarbeit und Sprachreise: der Wohnsitz darf nicht ins Ausland verlegt werden, sonst können die Lebensunterhaltskosten nicht bei der doppelten Haushaltsführung angegeben werden. Seit 2012 entfällt zwar die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kindern, dennoch solltest du deinen Wohnsitz nicht ändern.

Unser Tipp:

Prüfe vor deiner Reise, ob die oben angegebenen Punkte zutreffen und wende dich an deinen Ansprechpartner der Familienkasse. Dann kannst du den finanziellen Aufwand besser planen, den der Auslandsaufenthalt darstellt. Wenn du ohne dies zu prüfen ins Ausland gehst kann der Anspruch ohne dein Wissen verfallen und du musst im schlimmsten Falle das Kindergeld zurückzahlen.

Versuch generell, dir alle Bestätigungen, Auszeichnungen oder Zertifikate während deines Auslandsaufenthaltes aushändigen zu lassen. Bitte kontaktiere daher deinen Ansprechpartner vor Ort rechtzeitig vor deinem Abflug ins Heimatland. Wir von StudentsGoAbroad oder unsere Partner werden jedoch nicht selbstständig Unterlagen, die du zusätzlich für die Beantragung zu Weiterzahlung benötigst, erstellen, da diese individuell unterschiedlich ausfallen. Wir bitten dich daher, die Vorlagen deinem Ansprechpartner vor Ort zu geben. Diese werden die Unterlagen dann gern unterschreiben.

Diese Angaben gelten lediglich für deutsche Staatsbürger.

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