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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StudentsGoAbroad (SGA) - ein Unternehmen der Lumen Media Pte. Ltd. sorgfältig durch. Die nachfolgenden Paragraphen gelten für alle Teilnehmer, welche die Leistungen von SGA in Anspruch nehmen.
§1 Vertragspartner
1.1 Vertragspartner dieses Vermittlungsvertrages sind Sie, der Teilnehmer / die Teilnehmerin (nachfolgend Teilnehmer/Vertragspartner), und StudentsGoAbroad (nachfolgend SGA) mit Hauptsitz in Singapur (Registrierungsnummer 201436398R).
1.2 Vertragspartner von Verträgen, deren Vertragsinhalt sich außerhalb der Vermittlung eines Auslandsprogramms befindet (Versicherungen, Autovermietung, Wohnungsmiete, Flug etc.), sind ausschließlich der Teilnehmer und der entsprechende Vertragspartner.
1.3 In einigen Fällen erhält der Teilnehmer nach erfolgreicher Platzierung/Buchung einen gesonderten Vertrag mit der Partnerorganisation, welche für die Platzierung und Organisation vor Ort zuständig ist. SGA haftet lediglich für eigenes Verschulden und nur für die eigene Vermittlungstätigkeit. Ein Verschulden für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer stimmt damit zu, dass die Partnerorganisation der Vertragspartner Programminhalte nach §4 ist. Dieser Vertrag und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
1.4 Der Vertragspartner sollte bei Programmbeginn das 18.Lebensjahr erreicht haben (ausgenommen sind hier Schülersprachreisen).
§2 Vertragsabschluss
Mit dem Anklicken der Checkboxen „AGB’s verstanden“ und „Buchung in Auftrag geben“ im Online Anmeldesystem, gibt sich der Teilnehmer mit diesen AGB’s einverstanden und gibt gegenüber SGA ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages eines Programms im Ausland ab. Die Annahme erfolgt ebenfalls durch das online Anmeldesystem. Nimmt SGA dieses Angebot an, so erhält der Teilnehmer eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail. SGA kann mit der Annahme der Anmeldung nicht garantieren, dass der Teilnehmer einen Platz innerhalb eines Programms oder einen Ausweichplatz vermittelt bekommt.
§3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das beim Vertragsabschluss aktuelle Dienstleistungspaket von SGA. Der Inhalt der Serviceleistungen kann auf der Internet-Webseite unter www.studentsgoabroad.com nachgelesen werden. Das Dienstleistungspaket kann bei verschiedenen Ländern und/oder entsprechend der individuellen Teilnehmeranfrage variieren.
§4 Leistung
4.1 Die Leistung bzw. Inhalte für Programme sind bei www.studentsgoabroad.com aktualisiert aufgeführt. SGA bzw. deren Partnerbüros behalten sich das Recht der kurzfristigen Änderung der Programminhalte ohne vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer vor. Sowohl SGA als auch seine Partnerorganisationen haften nicht für unverschuldete Verschiebungen der Programmdaten.
4.2 SGA vermittelt ausdrücklich im fremden Namen Programme im Ausland anderer Organisationen oder einzelne Leistungen und schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung.
4.3 Alle beschriebenen Projektvorschläge bzw. -angebote beruhen auf den Angaben der jeweiligen Partnerorganisation bzw. Projektleiter und sind ohne Gewähr.
4.4 Die Änderung von Programminhalten unterliegt Faktoren, die außerhalb von dem Einflussbereich von SGA liegen. Dies bezieht sich insbesondere auf Freiwilligenprojekte. Diese verstehen sich nicht als touristisch geprägte Urlaubsgestaltung, sondern stellen erhöhte Anforderungen an die Belastbarkeit des Teilnehmers und dessen Anpassung an die Gegebenheiten des Gastlandes.
4.5 Nimmt der Teilnehmer nach Antritt der Reise Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch oder wird die vermittelte Leistung nicht vollständig erbracht, wird SGA sich bei den Partnerorganisationen um Erstattung der ersparten oder erwarteten Leistung bemühen. Dies trifft nicht zu, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder eine Erstattung gesetzlicher, behördlicher oder institutioneller Bestimmungen entgegensteht.
§5 Buchung und Vermittlungsablauf
Die Buchung und der Vermittlungsablauf durch SGA beginnt nach erfolgreicher Übersendung der persönlichen Daten über die online Anmeldung und nachdem der Eingang der Registrierungsgebühr dem Teilnehmer bestätigt wurde. Der Teilnehmer erhält entsprechend seiner Anfrage mindestens ein Programmvorschlag. Lehnt der Teilnehmer das erste Angebot ab, kann ein weiterer Versuch einer Vermittlung gestartet werden.
§6 Bestätigung
6.1 Die Programmbestätigung ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter der vermittelten Programme z.B. Freiwilligenarbeit (Organisation), Praktikumsplatzes (Unternehmen oder Partnerorganisation) oder Sprachreise (Anbieter).
6.2 Dieser Vertrag muss von der Partnerorganisation, dem Unternehmen oder dem Anbieter unterschrieben und SGA per E-Mail zugeschickt werden oder im SGA Online-Account hochgeladen werden.
6.3. Die dem Teilnehmer zugesandte oder per Email bestätigte Programmzusage (Praktikumsvertrag, Sprachreise etc.) gilt als "erfolgreiche Buchung/Vermittlung".
§7 Registrierungsgebühr
7.1 Alle Programme bestehen aus einer Registrierungsgebühr sowie Programmgebühr. Die Registrierungsgebühren der unterschiedlichen Programme unterscheiden sich in Höhe und den enthaltenen SGA Serviceleistungen. Die Registrierungsgebühren sind auf der Webpräsenz oder im Online-Account von SGA aufgelistet.
7.2 Nach dem Vervollständigen des Profils, Ausfüllen der Anmeldung sowie Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGA, hat der Bewerber die Möglichkeit die Registrierungsgebühr zu bezahlen (im Folgenden “erste Zahlung”).
7.3 Erst mit Eingang der Zahlung der Registrierungsgebühr, ist der Bewerber offiziell bei SGA angemeldet und SGA wird gemeinsam mit deren Partnern Möglichkeiten prüfen. Die Registrierungsgebühr ist nicht auf andere Personen übertragbar.
7.4 Die Registrierungsgebühr wird nicht erstattet, sobald unser Partner im Ausland deine Bewerbung annimmt. Mit der Annahme deiner Bewerbung garantiert unser Auslandsbüro, dass dein Programm möglich ist. SGA behält die Registrierungsgebühr als Bearbeitungsgebühr ein.
7.5 Anfallende Überweisungsgebühren von Banken oder anderen Bezahldiensten (beispielsweise Paypal) sind vom Bewerber zutragen.
§8 Programmgebühr
8.1 Einzelheiten zu den Programmgebühren sind im SGA Web oder im Online-Account aufgeführt. Die Programmgebühr deckt die Gebühr von SGA sowie die Gebühr der Partnerorganisation ab. Die Programmgebühren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung online sind, gelten für den Vertrag.
8.2 Die Programmgebühr (im Folgenden “zweite Zahlung”) ist zu zahlen, nachdem der Teilnehmer die Programmbestätigung oder den Vertrag (auch per Email) erhalten hat. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen und vor Antritt der Reise zu begleichen. Wird die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist nicht eingehalten, so fällt eine Mahnungsgebühr von 10 Euro an. Ist keine Zahlung der Programmgebühr bis zum Abreisetag zu verzeichnen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Leistungen der Partnerorganisation von Studentsgoabroad.com.
8.3 Nach Zahlungseingang der vollen Programmgebühr, wird die Vermittlungstätigkeit bezüglich der übrigen Leistungen aus dem Servicepaket durch SGA fortgeführt. SGA behält sich das Recht vor dem Teilnehmer eine Teilzahlung und/oder Ratenzahlung anzubieten. Der Anspruch des angebotenen Leistungspaket bleibt für 12 Monate nach Rechnungsdatum der Programmgebühr gültig, sofern die Teilzahlung mit angebotener Frist, SGA gutgeschrieben wurde.
8.4 Auf die Programmgebühr wird zusätzlich eine internationale Bankgebühr von 5% (Transaktionsgebühr) erhoben, um Bankgebühren und Währungsgebühren abzudecken. Dieser Betrag wird auf den Rechnungsbetrag der Programmgebühr hinzugerechnet.
§9 Widerrufsrecht
9.1 Teilnehmer können ihren Vermittlungsauftrag/Buchung innerhalb von 14 Tagen mit Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Zahlungseingang der Registrierungsgebühr des Teilnehmers, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss per Email an support@studentsgoabroad.com und an info@lumen.media (cc) gesendet werden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
9.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn SGA oder das Auslandsbüro mit der Ausführung der Dienstleistung, d.h. mit dem Start der Vermittlung und ohne Widerspruch des Bewerbers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. In diesem Fall wird die Registrierungsgebühr nicht zurückerstattet.
§10 Rücktritt
10.1 Programme für Auslandspraktika und Freiwilligenarbeit
Rücktritt vor erfolgreicher Vermittlung/Buchung (Interview-Organisation):
Tritt der Teilnehmer vor Kontaktaufnahme mit der Partnerorganisation zurück, wird die Registrierungsgebühr zurückerstattet.
Wird die Bewerbung des Teilnehmers von einer oder mehreren Partnerorganisationen nach Eingang abgelehnt, wird keine Vermittlung gestartet und die Registrierungsgebühr wird zurückerstattet.
Hat die Partnerorganisation die Bewerbung angenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Registrierungsgebühr. Wird dem Teilnehmer ein Praktikum vorgeschlagen und ein Interview organisiert, so behält sich SGA das Recht vor eine Rücktrittsgebühr von 200 Euro vom Teilnehmer zu verlangen.
Rücktritt nach erfolgreicher Vermittlung/Buchung:
Die volle Programmgebühr ist vom Teilnehmer zu zahlen bzw. wird nicht erstattet.
In Ausnahmefällen behält sich SGA das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Teil der Programmgebühr zu erstatten.
Rücktritt nach Startdatum des Programms (Reiseantritt):
Keine Rückerstattung der Programmgebühr.
In Ausnahmefällen behält sich SGA das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Teil der Programmgebühr zu erstatten.
Anmerkung: Eine Verkürzung des Programms ist grundsätzlich nach Absprache mit dem Programmpartner und SGA möglich, allerdings ist bei bereits angetretener Reise keine Teilerstattung der nicht genutzten Programmzeit möglich. Betrifft nur Auslandspraktika: Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine vergütete Praktikanten- oder Projektstelle. Ein unbezahlter Praktikantenplatz ist kein Rücktrittsgrund.
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10.2 Rücktritt für alle anderen Programme
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung des Teilnehmers bei StudentsGoAbroad. Bei Rücktritt vor Reiseantritt (Storno) kann SGA eine Rücktrittsentschädigung der Programmgebühr geltend machen:
bis einschließlich 90. Tag vor Reiseantritt 20%
danach bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 30%
danach bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 60%
danach bis einschließlich 4. Tag vor Reiseantritt 80 %
danach bis Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %
Anmerkung: Eine Verkürzung des Programms ist grundsätzlich nach Absprache mit dem Programmpartner und SGA möglich, allerdings ist bei bereits angetretener Reise keine Teilerstattung der nicht genutzten Programmzeit möglich.
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10.3. Rücktritt wegen höherer Gewalt
SGA haftet nicht für Schäden oder Verluste (Programmgebühr) die Teilnehmern an den weltweiten Programmen aufgrund ungewöhnlicher oder unvorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt) entstehen.
SGA behält sich das Recht vor nach Absprache und Kulanz des Partners im Ausland eine Erstattung der Programmgebühr zu zahlen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Bedingungen des Partnerunternehmens im Ausland und wird von Fall zu Fall entschieden.
Bis auf weiteres können Programmteilnehmer 1 Datum kostenlos den Programmstart verschieben. Bei einer Änderung des Datums haben die Teilnehmer 90 Tage Zeit, um ein neues Startdatum für das Programm auszuwählen, welches nach dem ursprünglichen Datum liegt.
Wenn innerhalb von 90 Tagen kein neuer Termin ausgewählt wird, wird das Programm storniert und es gibt keine Erstattung der Programmgebühr.
§11 Einreisedokumente
Der Teilnehmer ist für die Beschaffung von Visa und anderen für die Einreise in das betreffende Land notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Wird dem Teilnehmer das Visum verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt, trägt der Teilnehmer die entstehenden Kosten entsprechend § 10 (z.B. die Programmgebühr, Rücktrittskosten oder Umbuchung des Fluges etc.). Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung, alle wichtigen Dokumente bei der Einreise mit sich zu tragen.
§12 Kündigung
12.1 SGA ist berechtigt, außerordentlich und gegebenenfalls ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Vermittlungs- bzw. Buchungsprozess durch unkooperatives Handeln negativ beeinflusst. Hierzu zählt u.a. das Nichtbeantworten von E-Mails oder das Zurückhalten von buchungsrelevanten Informationen (z.B. Nationalität, Geburtsdatum etc.). Die Registrierungsgebühr wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.
12.2 SGA ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Teilnehmer nach dem 3. vorgelegten Vorschlag aus dem Programmangeboten von SGA (Auslandspraktika, Freiwilligenarbeit, Sprachreisen etc.) keine Zustimmung erteilt. Die Registrierungsgebühr wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.
12.3 Betrifft nur Praktika im Ausland: Im Falle unzureichender Qualifikation des Teilnehmers bei Bewerbungsgesprächen und mehrfachem Ablehnens von Firmen behält sich SGA vor, den Vermittlungsprozess vorzeitig zu beenden und vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Die Registrierungsgebühr wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.
§13 Kooperationspflichten des Teilnehmers
13.1 Wird die durch SGA vermittelte Leistungen der Partnerorganisation nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Teilnehmer von der Partnerorganisation schriftlich Abhilfe zu verlangen. In diesem Falle ist SGA zu einer Vermittlung zwischen den Parteien bereit, es liegt jedoch nicht im Pflichtbereich.
13.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet seine Beschwerde unmittelbar an die Partnerorganisation vor Ort und an SGA zu richten. Nur dann kann SGA ausreichend die Ursachen klären und zwischen den Vertragspartnern verhandeln. Hierbei muss der Teilnehmer gegenüber der Partnerorganisation in Abstimmung mit SGA eine angemessene Frist vereinbaren. Beschwerden wegen mangelhafter Erbringung der Leistung, die später als 4 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Projektes bei SGA eingereicht werden, können nicht mehr geltend gemacht werden.
13.3 Ein Programmwechsel ist grundsätzlich einmalig möglich, sollte das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und des jeweiligen Programms (Praktikumsbetriebes, Freiwilligenprojekt, Sprachreise etc.) nicht erhalten bleiben können. Hierbei muss der Teilnehmer gegenüber der Partnerorganisation in Abstimmung mit SGA eine angemessene Frist vereinbaren. Gegebenenfalls fallen Stornokosten der Partnerorganisation an.
13.4 Falls ein Programmwechsel nicht möglich sein sollte, da die Erwartungen des Teilnehmers gem. §4 Absatz 4 unangemessen sind, behält sich SGA das Recht vor, keinen erneuten Programmplatz anzubieten. In diesem Fall hat der Teilnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz.
13.5 Ist die Wohnungsvermittlung für den Teilnehmer mangelhaft oder möchte der Teilnehmer vorzeitig ausziehen, so muss sich dieser direkt an die Partnerorganisation und den Vermieter vor Ort wenden. SGA übernimmt keine Haftung für eine Wohnungsvermittlung und erstattet auch keine bereits geleisteten Mietkosten. Eine mögliche Erstattung muss mit dem Partner bzw. dem Vermieter vor Ort vereinbart werden.
13.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, unter Hinzuziehung eines fachärztlichen Rates eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Teilnahme am Aufenthalt mit dessen spezifischen Inhalten mit seiner körperlichen und psychischen Konstitution vereinbar ist.
13.7 Bei frühzeitigem Abbruch, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und eine Kündigungsfrist (wenn vereinbart mit dem Praktikumsunternehmen) einzuhalten.
§14 Haftungsbeschränkungen
14.1 SGA übernimmt keine Haftung für Leistungen zwischen dem Teilnehmer und dem vermittelten Programms. Für Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich von SGA liegen (wie Bewilligung einer Förderung, Versicherungsleistungen etc.), schließt SGA jegliche Haftung aus. Sämtliche Unternehmungen von dem Teilnehmer vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt werden von dem Teilnehmer auf eigene Gefahr ausgeführt.
14.2 SGA und seine Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung von Schäden, die von Dritten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere auch für Verkehrsunfälle, Überfälle und andere Lebensrisiken, die durch gesellschaftliche Situation des Gastlandes verursacht werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich vor Reiseantritt ausreichend über die Landesbedingungen zu informieren; insbesondere bei Freiwilligenprojekten.
14.3 Die SGA Partnerbüros übernehmen keine Haftung oder Schadensersatz für Schäden, die der Teilnehmer während seines Aufenthaltes im Ausland verursacht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verstößen des Teilnehmers gegen Richtlinien des Programmanbieters oder von SGA ein Projektwechsel grundsätzlich nicht möglich ist. SGA und seine Partnerbüros behalten sich das Recht vor, den Teilnehmer von weiteren Serviceleistungen auszuschließen.
14.4 Die Teilnehmer erkennen die Verantwortlichkeiten und Risiken an, die mit ihrer Wahl in ein Land fremdes Land zu reisen, verbunden sind. Insbesondere Freiwilligenarbeiten, Abenteurreisen und Praktika im Ausland beinhalten ein gewisses Maß an vorhersehbaren als auch unvorhersehbaren Risiken, welche vollständig vom Teilnehmer übernommen werden. Daher haftet SGA, einschließlich aller Mitarbeiter, Manager, Geschäftsführer, Gastfamilien und unabhängige lokale Organisation und Teams, nicht für Schäden oder Verluste, die Teilnehmern direkt oder indirekt entstehen. Dies können einschließlich, aber nicht beschränkt sein: Personenschäden, Emotionale Verletzung, Tod, Krankheit, Beschädigung oder Verlust von Eigentum, Naturkatastrophen, Geisel-Situationen, Krieg, Terrorismus, Entschädigungen.
§15 Versicherungen
SGA vermittelt keine Versicherungsleistungen. Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Ausland hinreichend kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Der Teilnehmer muss sich mit den landestypischen reisemedizinischen Hinweisen, Impfungen und Reisegefahren vertraut machen. Eine Auslandskrankenversicherung jedes Teilnehmers ist vor Beginn der Reise abzuschließen.
§16 Erfahrungsbericht
Wir versuchen ständig unsere Serviceleistungen zu verbessern und freuen uns über ein Feedback mittels eines Reiseberichtes. Ein Bericht umfasst mindestens 300 Wörter sowie mindestens 5 Fotos und/oder ein Video. Berichte werden grundsätzlich nicht vergütet. Es liegt im Ermessen von SGA den Erfahrungsbericht zu vergüten und auf der Website zu veröffentlichen. Wird der Bericht veröffentlicht, erhält der Teilnehmer dafür 30 Euro. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass der Bericht redaktionell bearbeitet wird. Er räumt außerdem das einfache unbefristete Nutzungsrecht in Bezug auf alle Nutzungsarten an dem Bericht als auch den Fotos oder Videos ein.
§17 Verjährung
Im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt die gesetzliche Verjährung. Es sei denn, dass der Vertragspartner eine Gesellschaft oder ein Kaufmann ist. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die in §2 verzeichneten Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Eingang der Anmeldung.
§18 Geltendes Recht
Aufgrund des internationalen Firmensitzes ist der Gerichtsstand für Deutsche, EU-Bürger und andere Nationalitäten in Singapur. Für den Vertrag ist UN-Recht anwendbar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
§19 Höhere Gewalt
SGA haftet nicht für mangelhafte Leistung, Nichtverfügbarkeit, den Ausfalls des Programms oder der Website oder für den Fall, dass SGA diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, wenn diese aus einem Grund entstehen, die außerhalb der Kontrolle von SGA liegen.
§20 Datenweitergabe
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Daten im Rahmen des Vermittlungs-, Buchungsprozesses (z.B. Anmeldeunterlagen, Lebenslauf, Newsletter usw.) auf dem elektronischen Wege (per Email) an unsere Partnerbüros weitergeleitet werden können.
§21 Auslandskrankenversicherung
Jeder Teilnehmer für Auslandsprogramme muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Weltweit gut versichert für SGA Austauschprogramme sind Teilnehmer mit der PROTRIP - Auslandsversicherung von Dr. Walter, welche bereits ab 34 Euro monatlich abgeschlossen werden kann.
Überprüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGBs wurden von der Rechtsanwaltskanzlei - Ziefle überprüft und bestätigt.