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Praktikum ++ Freiwilligenarbeit ++ Neuseeland

Praktikum in Neuseeland: Informationen zum Visum

Hier bereiten wir einige Informationen zu Ihrem Visum vor, bevor Sie nach Neuseeland reisen

Um dir die Beantragung des Visums für ein Auslandspraktikum in Neuseeland zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Eckpunkte und Informationen für dein Auslandspraktikum zusammengefasst:

Welche Arten von Visa für das Auslandspraktikum sind möglich?

Working Holiday Visum


Studentenvisum


Arbeitsvisum-Work Visa gilt für Antragsteller aus Deutschland oder Österreich

Working Holiday Visum:

StudentsGoAbroad empfiehlt deutschen Staatsbürgern, das Working Holiday Visum in Anspruch zu nehmen. Das Working Holiday Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden, aber erlaubt dir einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten. Der Visumsinhaber kann mehrmals in Neuseeland ein-und ausreisen. Für deutsche Staatsbürger ist ein unlimitiertes Kontingent vorhanden - die Chancen sind somit spitze!

Bedingungen für die Antragstellung

Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass besitzen und am Tag der Beantragung mindestens 18 Jahre alt, aber nicht älter als 30 Jahre sein. Die Gültigkeit des Reisepasses: Ankunftsdatum in Neuseeland und 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland+ 3 Monate nach Ablauf dieses Jahres. Der Antragsteller darf keine Kinder nach Neuseeland mitbringen.

Wo beantragen:

Hier kannst du dich online registrieren: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/germany-working-holiday-visa

Was du benötigst:

Bitte denke unbedingt an einen gültigen Reisepass, ein gültiges Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel: d.h. mindestens NZ$4.200 (ca. €2.100), um für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief deiner Bank oder einen Kontoauszug von einem in deinem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen. Eine über den gesamten Aufenthalt gültige Krankenversicherung ist besonders wichtig!

Working Holiday Visa für Österreicher:

Es werden pro Jahr nur 100 Working Holiday Visa für Österreicher vergeben, die für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gültig sind. Die Vergabe in 2018 ist bereits erfolgt und wird voraussichtlich im Mai 2019 wieder möglich sein.

Working Holiday Visa für Schweizer:

Für Schweizer gibt es derzeitig kein Kontingent. Bitte kontaktiere und und wir besprechen deine Alternativen.

Studentenvisum: (INZ 1012)

Das Studentenvisum wird benötigt, wenn ein Studienaufenthalt länger als drei Monate stattfindet. Die Beantragung dauert ca. 5 Wochen. Das Visum sollte demzufolge rechtzeitig beantragt werden. Die Option 20 Std. pro Woche zu arbeiten gibt es nicht automatisch. Diese muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

Was du benötigst:

Für die Dauer des Aufenthaltes müssen ausreichende, finanzielle Mittel vorhanden sein. Nachgewiesen werden können diese durch einen Kontoauszug und Schreiben der Eltern oder einer Bank. Es müssen mindestens 500€ pro Monat zu Verfügung stehen. Außerdem benötigst du ein Rückflugticket, einen Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer gültig ist sowie ein aktuelles Passbild, eine Quittung über die Bezahlung der Studiengebühren an der neuseeländischen Universität. die Bestätigung einer Unterkunft und einen Nachweis über die bezahlte Antragsgebühr.

Arbeitsvisum: (INZ 1015) Empfehlenswert für Antragsteller aus anderen Ländern

Wichtig:

Die Unterlagen müssen spätestens(!) vier Wochen vor Abflug bei der Botschaft eingegangen sein. Eine unbezahlte, freiwillige Tätigkeit wie ein Praktikum bedarf einer Arbeitsgenehmigung. Das Praktikum sollte ebenfalls studienrelevant sein.

Die Unterlagen müssen unbedingt sorgsam und vollständig ausgefüllt werden, da diese sonst zurückgesandt werden. Es werden keine Überweisungen oder Kreditkarten in Berlin angenommen. Auch wenn dieses so im Antragsformular steht.

Wo beantragen:

Das Antragsformular für ein Arbeitsvisum (INZ 1015) kann von der Website der Neuseeländischen Botschaft herunter geladen werden oder durch die Visa-Abteilung in Berlin mithilfe eines frankierten Rückumschlags (€1,45) bezogen werden.

Botschaft von Neuseeland

Visa-Abteilung

Friedrichstraße 60

D-10117 Berlim

Was du benötigst:

Bei Punkt 1-3 des Formulars werden gut lesbare Kopien der Originale akzeptiert.

Ein unterschriebener Vertrag von deinem zukünftigen Arbeitgeber in Neuseeland, der die Dauer und die Art deiner Tätigkeit erläutert.


Wenn du als Student ein unbezahltes Praktikum durchführst, musst du nachweisen, dass mindestens € 500 pro Monat zur Finanzierung deines Lebensunterhalts in Neuseeland zur Verfügung stehen. Möglich ist es, dies in Form eines Kontoauszuges, einer Bankbestätigung oder durch Reiseschecks nachzuweisen.


Ein Schreiben (“approval in principle"), welches bestätigt, dass dein zukünftiger Arbeitgeber Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen darf.


Studenten müssen ein Schreiben von ihrer Universität oder Fachhochschule in Deutschland oder Österreich vorlegen, in dem bestätigt wird, dass ihr Praktikum studienrelevant ist.


Den Nachweis eines gültigen und bezahlten Flugtickets inklusive des Nachweises über die Rück- oder Weiterreise. Das heißt entweder eine Bestätigung deines Reisebüros oder eine Kopie deines bezahlten und gültigen Flugtickets in ein Land, in welches zu reisen du berechtigt bist.


Das Original deines Reisepasses. Sende bitte keine Kopien oder Personalausweise an die Visa-Abteilung.


Ein neues Passbild an das Antragsformular geheftet.

Die Visum-Antragsgebühr beträgt 100€ für Deutschland und 105€ für Österreich, dem Antrag beizulegen ist außerdem ein als “Einschreiben" an dich adressierter und ausreichend frankierter, vorzugsweise gefütterter, A5 Rückumschlag.

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