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Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika
Gerade ein langfristiger Auslandsaufenthalt, wie ein Praktikum im Ausland, ist oft mit vielen Kosten verbunden. Für die finanzielle Unterstützung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Um dir eine Hilfestellung zu geben, haben wir dir einige Links zum Thema Stipendien und Förderprogramme zusammengestellt. Informiere dich frühzeitig über die Programme und bewerbe dich rechtzeitig, damit du früh genug weißt, wie hoch die finanzielle Unterstützung ist und wie viel Geld du zu selbst besteuern musst.
Erster Schritt für alle Studierenden
Informiere dich bei dem Akademischen Auslandsamt deiner Universität/Hochschule und lasse dich über interne und fachspezifische Förderungsmöglichkeiten genau beraten. Generell stehen jeder Hochschule bestimmte Geldmittel zur Verfügung, um den Studenten bei einem Auslandspraktikum oder -semester eine Förderung zukommen zu lassen.
Förderung von Praktika innerhalb Europas mit Erasmus+
Das Erasmus+-Programm verfolgt das Ziel der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Europäische Kommission bietet seit mehr als 25 Jahren eine effiziente Förderung von Praktika in mittlerweile 34 teilnehmenden Ländern an. Gefördert werden Auslandspraktika in Europa ab 2 Monaten bis zu 8 Monaten. Einige Universitäten beschränken die Förderung auch auf eine Praktikumsdauer von 3 Monaten. Ob es sich dabei um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt, spielt keine Rolle. Selbst nach Abschluss des Studiums ist eine Förderung möglich. Als Stipendiat zahlt man beim Erasmus+-Programm keine Studiengebühren.
Wie hoch ist die Förderung durch Erasmus +
Wie hoch die Förderung ausfällt, hing bisher davon ab, in welcher Projektgruppe sich dein Praktikumsland befindet. Frage in deiner Hochschule nach, aus welchem Projekt die Förderung kommen würde. In dem diesjährigem Projekt steht aktuell für ein Auslandspraktikum in England und Irland eine monatliche Förderung von 450 Euro, und für Auslandspraktika in Spanien oder Portugal eine monatliche Förderung von 390 Euro zur Verfügung.
Erasmus + 2021 - 2027 kurz gefasst
für Praktika von 2 bis 8 Monaten
für Studenten/innen von 19 bis 30 Jahren
bis zu 450 Euro monatliche Förderung (abhängig vom Praktikumsland)
Studiengebühren werden erlassen für den Praktikumszeitraum
verfügbar für alle Nationalitäten, außer Schweiz (siehe SEMP Programm)
Studienfortschritt: meist 2. Fachsemester (Bachelor)
Virtuelle Mobilität während Corona-Pandemie
Eine Frage, die uns häufiger von unseren aktuellen Praktikanten gestellt wird: Wird Erasmus+ auch gezahlt, wenn ein Praktikum – vorerst oder über die gesamte Zeit – virtuell absolviert wird? Ja! Eine Förderung durch Erasmus+ ist auch für ein virtuelles Praktikum vorgesehen. Und das sowohl bei einem Aufenthalt im Gastland oder im Heimatland.
Förderung von Schweizern durch SEMP (Swiss European Mobility Program)
Das SEMP Programm ist das equivalent zum Erasmus + Programm für Schweizer Staatsangehörige. Das Stipendium kann sowohl für ein Auslandsstudium von bis zu 12 Monaten, als auch für ein Auslandspraktikum in anderen europäischen Ländern von bis zu 3 Monaten beantragt werden. Je nach Universität kann dieser Zeitraum auch länger sein. Der monatliche Förderungsbeitrag beträgt ca. 440 CHF.
Bitte beachte, dass auch beim SEMP Programm die Höhe, die Voraussetzungen und die maximale Praktikumsdauer zwischen den Universitäten in der Schweiz variieren.
BAföG- Förderung für Auslandsaufenthalte
Über das BAföG können Auslandspraktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten gefördert werden. Die Chance auf eine Förderung ist recht groß, vor allem wenn du bereits in Deutschland Bafög erhältst. Solltest du im Inland allerdings keine Förderung erhalten, weil das Einkommen deiner Eltern über dem Grenzwert liegt, solltest du dennoch eine Beantragung starten. Der Betrag der Auslandsförderung setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen und ist bei jedem verschieden.
Anders als beim EURASMUS+ Prorgamm, welches nur ab dem 2 Fachsemester beantragt werden kann, kann die BAföG-Förderung auch vor dem Studium angefragt werden. Voraussetzung ist dabei, dass das Auslandspraktikum als Voraussetzung für deinen Studiengang gilt und die Anforderungen der Universität erfüllt.
DAAD Förderungsmöglichkeiten
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt Auslandsaufenthalte mit Stipendien. Die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten, die der DAAD anbietet, unterscheiden sich nach Dauer, Studium-Fachrichtung und dem jeweiligen Land, das Studierende, Praktikanten, Graduierte, Künstler, Wissenschaftler und Doktoranden frei wählen können.
PROMOS
Das Promos-Programm greift nicht nur für Auslandspraktika, sondern auch für Auslandssemester, innerhalb oder außerhalb der EU! Dabei kann dein Vorhaben mit bis zu 500€ monatlich unterstützt werden. Prüfe im akademischen Auslandsamt deiner Hochschule, ob dieser Fördergelder aus dem PROMOS Programm zur Verfügung stehen.
RISE
In dem RISE-Programm des DAAD werden Forschungspraktika, die nicht länger als 3 Monate dauern, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert. Bei diesem Programm werden allerdings nur Bachelorstudierende der Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften begünstigt.
Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD
Kennedy Allee 5653134 Bonn
Tel: +49 (0)228 882441
Email: auslandsstudium(at)daad.de
www.daad.de
Studienfinanzierung mit Bildungsfonds
Diese Bildungsfonds sind eine attraktive Förderungsmöglichkeit für die Finanzierung studienbedingter Kosten.
www.bildungsfonds.de
Fulbright Förderungsintiative
Das Fulbright-Programm ist zwar eines der größten Austauschprogramme für Studienvorhaben in den USA, aber dies gilt auch für einen kombinierten Aufenthalt von einem Semester und einem anschließenden Auslandspraktikum. Voraussetzung dafür ist, dass du dich mindestens im dritten Fachsemester (FH) bzw. im vierten Fachsemester (Uni) befindest. Bei graduierten Interessenten hingegen darf der Hochschulabschluss nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Außerdem sind gute englische Sprachkenntnisse und ein hohes Allgemeinwissen über Deutschland und die USA bei dem Vorstellungsgespräch vor der Fulbright-Kommission in Berlin wichtig.
Oranienburger Strasse 13-14
10178 Berlin
Telefon: +49 (0)30 284443-0
Fax:+49 (0)30 284443-42
Email: fulkom(at)fulbright.de
www.fulbright.de